Das Landeshundegesetz in Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass HalterInnen von Hunden die größer als 40 cm Schulterhöhe und/oder schwerer als 20 kg sind, folgende Punkte erfüllen müssen:
- Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Für den Hund muss eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Der Hundehalter muss eine Sachkundeprüfung (so genannter Hundeführerschein) bei einem dafür autorisierten Tierarzt ablegen.
Dafür bieten wir Ihnen die Abnahme des Sachkundenachweises nach § 11 Landeshundegesetz NRW
Hier finden Sie den Fragenkatalog zum Sachkundenachweis Westfalen-Lippe.
https://www.tieraerztekammer-wl.de/fuer-tierhalter/sachkundenachweis/